IP67 ist die Schutzart, nach der gefragt wird, wenn ein Gerät ins Wasser fallen kann. Sie sichert genau eine Sache zu – und die ist enger gefasst, als der Ausdruck „wasserdicht" vermuten lässt. Dieser Beitrag erklärt die Prüfbedingung hinter der Ziffer 7, wo die Grenze zu IP68 und zu IP65 verläuft, warum fast nur kleine Geräte IP67 tragen und welche Modelle aus unserem Sortiment es sind.
Die erste Ziffer 6 steht nach DIN EN 60529 für staubdicht – kein Staubeintritt, die höchste Stufe. Die zweite Ziffer 7 steht für den Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen.
„Zeitweilig" ist dabei nicht offen formuliert, sondern festgelegt: das Gerät wird so in Wasser getaucht, dass sein tiefster Punkt einen Meter unter der Oberfläche liegt, und verbleibt dort 30 Minuten. Danach darf kein Wasser in schädigender Menge eingedrungen sein.
Aus dieser Prüfung folgt weniger, als oft angenommen wird. Sie sagt nichts über längeres Verweilen im Wasser, nichts über größere Tiefe, nichts über Salzwasser, nichts über bewegtes Wasser und nichts über Wasser, das mit Druck auf das Gehäuse trifft. Sie beschreibt ein stehendes Süßwasserbad unter Laborbedingungen.
Und sie beschreibt den Zustand des Geräts bei der Prüfung. Dichtungen altern, Klappen werden nicht immer vollständig geschlossen, Stürze verziehen Gehäuse. Die Schutzart ist eine Aussage über die Bauart, keine Garantie über die Lebensdauer.
IP68 steht für dauerndes Untertauchen. Anders als bei den übrigen Ziffern legt die Norm die Bedingungen dafür nicht selbst fest: Tiefe und Dauer werden zwischen Hersteller und Anwender vereinbart und müssen strenger sein als bei IP67. Deshalb sind zwei Geräte mit IP68 nicht ohne Weiteres vergleichbar – entscheidend ist, welche Tiefe und Dauer der Hersteller angibt.
Im Sortiment trägt ein Gerät die Schutzart IP68: das Archos X67 5G, das zusätzlich mit IP69K angegeben ist. Weil IP68 die schärfere Prüfung gegenüber IP67 ist, deckt dieses Gerät die Anforderung IP67 mit ab, ohne sie als Kennzeichnung zu führen.
Die Ziffern legen eine Reihenfolge nahe, aber die Prüfungen messen verschiedene Belastungen. IP65 und IP66 prüfen Strahlwasser, IP67 prüft Untertauchen. Ein Gerät mit IP67 hat die Strahlwasserprüfung nicht zwingend durchlaufen.
Für die Praxis heißt das: Wer mit dem Schlauch reinigt, braucht die zweite Ziffer 5 oder 6. Wer damit rechnet, dass das Gerät in Wasser fällt, braucht die 7. Wer beides braucht, muss beide Angaben im Datenblatt finden – eine ersetzt die andere nicht.
Nach den Herstellerdatenblättern tragen 5 der 45 dokumentierten Geräte IP67:
| Gerät | Display | Schutzart | MIL-STD | Gewicht |
|---|---|---|---|---|
| Fieldbook F57G2 | 5,7 Zoll | IP67 | – | 265 g |
| Fieldbook N101 | 10,1 Zoll | IP67 | – | 970 g |
| Fieldbook N80G2 | 8 Zoll | IP67 | – | 600 g |
| Getac Atex Ex80 | 8 Zoll | IP67 | MIL-STD-810G | 1,48 kg |
| Getac Zx80 | 8 Zoll | IP67 | MIL-STD-810H | 590 g |
Zusammen mit dem weiter oben genannten Archos X67, das die Anforderung über IP68 abdeckt, erfüllen damit 6 der 45 dokumentierten Geräte IP67.
Zwei Dinge fallen an dieser Liste auf. Erstens sind es ausschließlich kleine Geräte – die Displays reichen von 5,7 bis 10,1 Zoll. Zweitens ist keines davon ein Notebook. Beides hat denselben Grund.
Untertauchschutz verlangt ein rundum geschlossenes Gehäuse. Ein Notebook bringt genau die Bauteile mit, die dem entgegenstehen: ein Scharnier, das sich bewegt, eine Tastatur mit vielen einzelnen Durchbrüchen, und bei leistungsfähigen Prozessoren eine aktive Kühlung, die Luft ansaugen und abführen muss.
Tablets ohne Lüfter haben diese Öffnungen nicht. Deshalb verschiebt sich die Schutzart mit der Bauform: Notebooks landen bei IP53 oder IP65, Tablets erreichen IP66 oder IP67. Wer Untertauchschutz braucht und trotzdem eine Tastatur, arbeitet in der Regel mit einem Tablet und einem abnehmbaren Tastatur-Dock.
Stellt man alle 45 dokumentierten Geräte nach Schutzart und Displaygröße nebeneinander, wird der Zusammenhang sichtbar:
| Schutzart | Geräte | kleinstes Display | größtes Display |
|---|---|---|---|
| IP53 | 4 | 14,0 Zoll | 15,6 Zoll |
| IP65 | 15 | 7,0 Zoll | 15,6 Zoll |
| IP66 | 19 | 8,0 Zoll | 15,6 Zoll |
| IP67 | 5 | 5,7 Zoll | 10,1 Zoll |
| IP68 | 1 | 6,7 Zoll | 6,7 Zoll |
Die Schutzart gegen Untertauchen findet sich ausschließlich am unteren Ende der Größenskala. Umgekehrt tragen die größten Geräte die niedrigste Klasse: IP53 steht bei Notebooks mit 14 und 15,6 Zoll, also genau dort, wo Tastatur, Scharnier und aktive Kühlung zusammenkommen.
Nur für den geprüften Fall: ein Meter, 30 Minuten, stehendes Süßwasser. Für dauerhaften Unterwassereinsatz ist die Angabe nicht gedacht.
Das ist nicht zugesichert. Hochdruck ist eine eigene Prüfung – IP69K – und steht nicht in derselben Reihe.
Die Prüfung sagt nichts über die Bedienbarkeit. Kapazitive Touchscreens reagieren unter Wasser in der Regel nicht sinnvoll.
Die Angabe gilt für den Auslieferungszustand. Alternde Dichtungen, Stürze und geöffnete Klappen wirken sich aus, ohne dass sich die Angabe im Datenblatt ändert.
Für Untertauchen ja, aber die Bedingungen legt der Hersteller fest. Ohne Angabe von Tiefe und Dauer ist IP68 eine unvollständige Aussage.
IP67 heißt staubdicht und geprüft auf 30 Minuten in einem Meter Wassertiefe. Es heißt nicht strahlwassergeschützt, nicht hochdruckfest und nicht dauerhaft untertauchbar. Bei robusten Geräten geht die Schutzart eng mit der Bauform einher: Wer sie braucht, sucht in der Regel ein Tablet, kein Notebook.